die GEW RLP
Mitglieder

Arbeits- und Personengruppen

Die besonderen Belange einzelner Mitgliedergruppen werden in der GEW in Arbeits- oder Personengruppen vertreten. Diese Gruppen sind jeweils mit Stimmrecht im Landesvorstand verankert. Zu diesen Gruppen zählen:

Vertrauensleute
Junge GEW
Studierende
Frauen
Senioren und Seniorinnen
Interkulturelle Angelegenheiten
Schwerbehindertenvertretung
Lesben und Schwule



Referendariat

Die Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen, die sich in einem Referendariat befinden, wird in der GEW als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen. Zuständig sind die hauptberuflichen Gewerkschaftssekretäre, die Mitglieder der GEW in den Haupt- und Bezirkspersonalräten, die Mitglieder der Jungen GEW sowie die Vorsitzende oder der Vorsitzende des GEW-Kreises, in dem sich ein Studienseminar befindet. Bitte besuchen Sie auch unsere Seite Referendariat. Dort erhalten Sie spezifische Informationen.