Bezirkspersonalräte

Mitbestimmung in Schulen – ein Kerngeschäft der GEW!
Die Grundlagen der Mitbestimmung in Schulen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Die Bezirkspersonalräte, die für jede Schulart getrennt gewählt werden, nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungdirektion (ADD)wahr. Bezirkspersonalräte sind beispielsweise in Stellenbesetzungsverfahren, bei Zuweisungen in die Studienseminare (Referendariat), Versetzungen oder bei Einstellungen und Eingruppierungen zu beteiligen.
Die GEW ist in allen Bezirkspersonalräten der Schulen mit mehreren Mitgliedern vertreten. Angaben zu Personen und deren Kontaktdaten finden Sie in den entsprechenden Verzeichnissen.
Berufsbildende Schulen
Grundschulen
Gymnasien und Kollegs
Förderschulen
Integrierte Gesamtschulen
Realschulen plus



