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Personalräte Kommunen

Die Grundlagen der Mitbestimmung bei den Kommunen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Personalräte bei den Kommunen nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber der Dienststellenleitung in allen personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten wahr. Wichtige Themenbereiche sind beispielsweise Einstellung und Kündigung, Teilzeit und Befristung sowie alle Fragen, die die Verteilung von Arbeitszeit betreffen. 

Wir bieten für GEW-Mitglieder, die als Personalratsmitglied  bei einer Kommune gewählt sind, regelmäßig Fortbildungen zum Landespersonalvertretungsrecht an.

Ansprechpartner für den Personenkreis kommunaler Personalräte sind Peter Blase-Geiger und Bernd Huster.

Gewerkschaftssekretär
Peter Blase-Geiger


Tel.: 06131-2898819
peter.blase-geiger(at)gew-rlp.de
Gewerkschaftssekretär
Bernd Huster


Tel.: 0261-1332880
bernd.huster(at)gew-rlp.de