Tarif- und Besoldung
Die Bezahlung und die weiteren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Schulen und anderen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen werden für Kolleginnen und Kollegen, die im Beamtenstatus arbeiten, durch Gesetz oder Verordnung vom Arbeitgeber Land festgelegt. Für alle anderen Beschäftigten werden die Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag oder einzelvertraglich geregelt. Die GEW setzt sich in Tarif- und Besoldungsrunden regelmäßig dafür ein, dass sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Bildungs- und Erziehungsberufen verbessern und nicht hinter einer allgemeinen Entwicklung zurück bleiben. Der Bereich Tarif und Besoldung wird im Landesvorstand der GEW durch den Vorstandsbereich Angestellte, Beamte und Arbeitsmarkt vertreten. Außerdem arbeiten in der GEW Tarifkommissionen für die Bereiche Land und Kommunen.
Vorstandsbereich Angestellten-, Beamten- und Arbeitsmarktpolitik

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