Tarifvertrag Länder
Am 1. November 2006 ist der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ in Kraft getreten und hat den bis dahin geltenden BAT abgelöst. Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Länder mit Ausnahme der Länder Berlin und Hessen. Seit September 2009 führen die Gewerkschaften Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Ziel, die Eingruppierung der beschäftigten Lehrkräfte erstmals in einem Tarifvertrag zu regeln.
Bei Fragen zum TV-L erteilen Auskünfte:
Peter Blase-Geiger (Tel.: 06131-2898819)
Bernd Huster (Tel.: 0261-1332880)
Weitere Informationen zum TV-L einschließlich der gültigen Entgelttabellen erhalten Sie auf der Homepage der GEW Bund.
Die aktuellen Regelungen zur Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte des Landes finden Sie hier.



